Wir über uns

Vor Errichtung des Amtsgerichts und des Landgerichts war Mainz 

  • vor 1793 Kurfürstliches Hofgericht (auch Stadtgericht und Revisionsgericht), 
  • von 1793 bis 1815 Französisches Hofgericht
  • vor 1815 auch Gericht des Departements Donnersberg,
  • von 1815 bis 1879 Obergericht der Provinz Rheinhessen, Bezirksgericht (bis 1874 Kreisgericht und Handelsgericht).

Das Obergericht befand sich vor 1827 im „Bassenheimer Hof“ (heutiges Innenministerium) am Schillerplatz. Etwa 1827 wechselte das Obergericht in den „Dalbergerhof“ in der Klarastraße. Dieses Gebäude, das zuvor im Eigentum der Stadt Mainz gestanden hatte, war damals gegen das ehemalige Kurfürstliche Residenzschloss tauschweise an den Staat abgetreten worden. Im „Dalbergerhof“ hatte vor 1827 bereits das Kreisgericht residiert. Nach dem Wechsel des Obergerichts wurde der „Dalbergerhof“ fortan als „Justizpalast“ bezeichnet.

Durch Verordnung des Großherzogs Ludwig IV. vom 30. Mai 1879 wurde mit dem 1. Oktober 1879 das Ober-, Bezirks- und Handelsgericht in Mainz aufgehoben und hier das Landgericht für die Provinz Rheinhessen und das Amtsgericht Mainz eingerichtet.

Das Amtsgericht Mainz war damals für 86.715 Einwohner zuständig. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste die Ortschaften Bodenheim, Bretzenheim, Budenheim mit Leniaberg, Drais, Finthen, Gonsenheim, Hechtsheim, Kastel, Kostheim, Laubenheim, Mainz mit Zahlbach, Marienborn, Mombach und Weisenau.

Die „Installierung“ der neuen Gerichte erfolgte am 1. Oktober 1879 in einem feierlichen Akt im Assisensaal des bisherigen Justizpalastes.

In der Folgezeit führten die steigenden Geschäftszahlen dazu, „dass die Zustände im Justizgebäude in Mainz den Zeitverhältnissen in keiner Weise mehr“ entsprachen (Mainzer Anzeiger vom 24. April 1902). Ab dem Jahre 1901 wurden daher Teile des Amtsgerichts ausgelagert. Der Bau eines neuen Justizgebäudes wurde notwendig. Die Planungen begannen etwa 1902. Im Jahre 1903 beschloss das Großherzogliche Ministerium der Justiz in Darmstadt ein Preisausschreiben zur Erlangung von Entwürfen für den Bau eines neuen Justizgebäudes mit Provizial- Arresthaus in Mainz durchzuführen. Das Regierungsausschreiben enthielt folgende ausdrückliche Vorschrift: „Das Bauwerk soll einen würdigen Bestandteil in dem von der Stadt Mainz eingeleiteten monumentalen Ausbau des Schlossplatzes bilden.“ Im Dezember 1903 lagen die Entwürfe vor. Der erste Preis fiel auf den Entwurf der Gebrüder Bonatz aus Stuttgart. 

Das Gebäude wurde am 8. Juli 1910 seiner Bestimmung übergeben. Es hatte insgesamt 3,3 Millionen Mark gekostet.

Im Verlauf des zweiten Weltkrieges wurde das Gebäude zum Teil stark beschädigt und nach dem Zweiten Weltkrieg in der jetzigen Form wieder aufgebaut.

Um den steigenden Geschäftszahlen gerecht werden zu können, wurden 1975 und 1976 durch die Justiz weitere Gebäude in der Ernst-Ludwig-Straße übernommen. Dort sind neben der Staatsanwaltschaft und dem Verwaltungsgericht Mainz heute auch mehrere Abteilungen des Amtsgerichts Mainz untergebracht.

 

Quelle: Prof. Dr. Andreas Roth / „125 Jahre Amtsgerichte im heutigen Rheinland-Pfalz: Vergangenheit-Gegenwart-Zukunft“

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab Hauptbahnhof

Vom Bahnhofsvorplatz mit der Buslinie 6/6a Richtung Wiesbaden bis Bauhofstraße. Sie überqueren die Große Bleiche an der Ampel und gehen die Bauhofstraße entlang bis zur Ecke Diether-von-Isenburg-Straße.

Mit PKW und Bus fahren Sie

  • aus Richtung Bingen/Bad Kreuznach die A60 bis zur Abfahrt Saarstraße, von dort geradeaus Richtung Innenstadt, ab Hauptbahnhof folgen Sie der Beschilderung Regierungsviertel / Gerichte;
     
  • aus Richtung Alzey die A 63 geradeaus Richtung Innenstadt , dann der Beschilderung Regierungsviertel / Gerichte folgen; 
     
  • aus Richtung Worms die B 9 geradeaus Richtung Innenstadt, dann der Beschilderung Regierungsviertel / Gerichte folgen; 
     
  • aus Richtung Frankfurt/Wiesbaden von der A 66 auf die B 455 Richtung Mainz die Theodor-Heuss-Brücke überqueren, dann der Beschilderung Regierungsviertel / Gerichte folgen.

Parken

Öffentliche Parkplätze finden Sie in den Tiefgaragen Deutschhausplatz, Rheinufer und Bleiche zwischen Landtag und Kaiserstraße. Ferner stehen in der Ernst-Ludwig Straße am Kurfürstlichen Schloss öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden des Land- und Amtsgerichtes zur Verfügung.

Das Amtsgericht Mainz ist im wesentlichen für folgende Aufgaben und Verfahren zuständig:

  • erstinstanzliche Zivilsachen bei einem Streitwert bis zu 5.000,00 €
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert
  • Wohnungseigentumssachen
  • Schifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (bezgl. Straf- und Zivilsachen)
  • Erstinstanzliche Strafsachen, soweit keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe
  • bis zu 4 Jahren zu erwarten ist
  • Strafverfahren gegen Jugendliche
  • Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)
  • Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen, Mainz und Worms
  • Freiheitsentziehungssachen
  • Familiensachen (Ehe-und Kindschaftssachen)
  • Vormundschafts-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen
  • Adoptionssachen
  • Nachlaßsachen
  • Verschollenheitssachen
  • Personenstandssachen
  • Führung des Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Schiffs- und Güterrechtsregisters
  • für die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen, Mainz und Worms
  • Grundbuch und Pachtkreditsachen
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Immobiliarvollstreckung)
  • Zwangsvollstreckungssachen ( Mobiliarvollstreckung)
  • Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen
  • Führung des Schuldnerverzeichnises
  • Pfändung beweglicher Gegenstände,
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung (Zuständigkeit: Gerichtsvollzieher)

Beim Amtsgericht Mainz sind auch eingerichtet:

Rechtsantrag- und Beratungshilfestellen, die bei Anträgen Formulierungshilfen leisten und für Bürger mit geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein zur Klärung schwieriger Rechtsfragen erteilen.

Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen zuständig.