Registergericht
Zu den Registersachen gehören das Handelsregister, das Gesellschaftsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert.
- In Abteilung A (HRA) werden insbesondere Einzelkaufleute und Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen.
- In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, (Gesellschaften mit beschränkter Haftung -GmbH- und Aktiengesellschaften -AG-) eingetragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsre cht/handelsregister/handelsregister_artikel.html.
Im Gesellschaftsregister erfolgt die Eintragung der nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine solche Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, kann sich im Gesellschaftsregister eintragen lassen; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Für den Erwerb von Rechten an einem Grundstück ist die Eintragung im Register jedoch Voraussetzung.
Im Genossenschaftsregister sind die Genossenschaften (eG) eingetragen. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Weitere Informationen zu Genossenschaften finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/handels_gesellschaftsre cht/genossenschaftsrecht/genossenschaftsrecht_artikel.html.
Das Partnerschaftsregister verlautbart die wesentlichen Rechtsverhältnisse einer Partnerschaftsgesellschaft. Die Partnerschaft ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe, z.B. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen/Steuerberater, Ärztinnen/Ärzte zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen.
Zuständigkeiten
Die Handels-, Genossenschafts- und Gesellschaftsregister werden elektronisch und zentralisiert bei folgenden Gerichten geführt:
- Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
- Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein
- Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
- Landgerichtsbezirk Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Koblenz
für die Bezirke der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig - und Amtsgericht Montabaur
für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied
- Zuständiges Amtsgericht: Koblenz
- Landgerichtsbezirk Mainz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
für die Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
- Landgerichtsbezirk Trier
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
für die Bezirke der Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
- Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz)
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
für die Bezirke der Amtsgerichte Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal(Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Bad Dürkheim und Speyer
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
- Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
für die Bezirke der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
- Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
für die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz (mit der Zweigstelle Bad Bergzabern)
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
- Landgerichtsbezirk Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
für die Bezirke der Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
Die Partnerschaftsregister werden elektronisch bei folgenden Gerichten geführt:
- Oberlandgerichtsbezirk Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
- Oberlandgerichtsbezirk Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
für den Bezirk des Oberlandesgerichts Zweibrücken
- Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
Die Schiffsregistersachen des Landes Rheinland-Pfalz sind zum 1. Februar 2024 durch Staatsvertrag dem Amtsgericht Hamburg
zugewiesen worden.
Registerausdrucke
Sie haben die Möglichkeit folgende Registerauszüge zu beantragen:
- Aktueller Ausdruck
Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung. - Chronologischer Ausdruck
Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register.
Die Registerauszüge sind als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 20,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten.
Ein nichtamtlicher Registerausdruck kann bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht ausgestellt werden. Wenden Sie sich an die dort jeweils zuständige Geschäftsstelle.
Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann unter Angabe der genauen Firmenbezeichnung oder/und der Handelsregisternummer (z.B. HRB 14711)auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen!
Einsichtnahme
Bei jedem rheinland-pfälzischen Registergericht ist Einsichtnahme in die Register möglich. Die Einsicht wird Ihnen auf der Geschäftsstelle zu den dort jeweils üblichen Sprechzeiten gewährt.
Die Einsicht kann auch online vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.handelsregister.de. Für regelmäßige Nutzer der Online-Einsicht in die Register und die zum Register eingereichten Unterlagen empfiehlt sich der Antrag auf Erteilung einer eigenen Internet-Kennung. Die gewünschten Auskünfte und Ausdrucke können so bequem und kostengünstiger zu Hause bzw. im Büro abgerufen und ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu, sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internet-Seite.
Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de.
Anmeldung
Seit dem 01.Januar 2007 dürfen in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen Anmeldungen und Dokumente grundsätzlich nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.
Seit Mai 2010 können in Vereinsregistersachen Anmeldungen und Dokumente neben der Papierform auch in elektronischer Form eingereicht werden.
Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Vorstandsmitgliedern oder den Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl und in öffentlich beglaubigter Form vorzunehmen.
Anmeldungen und Dokumente zum Schiffs-, Binnenschiffs- und Schiffsbauregister sind in Papierform einzureichen.