Amtsgericht Mainz
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Adresse & Kontakt
Anschrift:
Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz
Kaiser-Friedrich-Straße 4, 55116 Mainz (Nachtbriefkasten)
Kontakt
Telefon: 06131/141-0
Telefax: 06131/141-6666
E-Mail: agmz(at)ko.jm.rlp.de
Sprechzeiten:
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr (Oder nach Vereinbarung und in Eilfällen.)
In Beratungshilfeangelegenheiten besteht derzeit coronabedingt nicht die Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei den Rechtspflegerinnen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, an jedem Wochentag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr an der im Eingangsbereich des Gerichts befindlichen Infothek vorzusprechen. Sie erhalten dort die Antragsunterlagen sowie die nötigen Ausfüllhinweise. Die Entscheidung erfolgt sodann im schriftlichen Verfahren.
Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Wichtige Hinweise
Aktuelle Hinweise zum Coronavirus:
Das Amtsgericht Mainz ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Amtsgericht Mainz nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin beim Amtsgericht Mainz geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie das Amtsgericht Mainz nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch des Amtsgerichts Mainz unabweisbar sein, die folgenden Regelungen:
1. Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein
2. Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit und tragen Sie diese, soweit Sie nicht von dem Tragen einer solchen Bedeckung generell befreit sind oder zum Abnehmen derselben aufgefordert werden.
3. Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
4. Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit, beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/
Bei dem Amtsgericht Mainz ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Klagen einzureichen, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Weitere Informationen, wie Sie Schriftstücke elektronisch zulässig einreichen können, finden Sie hier.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Behördenleiter und Medienreferent:
Jens Wilhelmi, Direktor des Amtsgerichts
Ständiger Vertreter des Direktors:
Stephan Engelhorn, Richter am Amtsgericht
Geschäftsleiterin:
Esther Gunst, Justizamtsrätin
- 06131/141-6070 - Anweisungsstelle
- 06131/141-6340 - Betreuungssachen
- 06131/141-6040 - Eildienstrichter
- 06131/141-6130 - Ermittlungsrichter
- 06131/141-6330 - Familiensachen
- 06131/141-6030 - Gerichtsvollzieher
- 06131/141-6440 - Grundbuchamt
- 06131/141-6270 - Insolvenzsachen
- 06131/141-6210 - Nachlasssachen
- 06131/141-6060 - Registersachen
- 06131/141-6140 - Strafsachen
- 06131/141-6666 - Verwaltung
- 06131/141-6090 - Zivilsachen 1
- 06131/141-6091 - Zivilsachen 2
- 06131/141-6280 - Zwangsvollstreckung
Bei dem Amtsgericht Mainz ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
Amtsgericht Mainz, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Tel: 06131/141-6004
E-Mail: agmz(at)ko.jm.rlp.de
Website: agmz.justiz.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Jens Wilhelmi, Direktor des Amtsgerichts
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Tel: 06131/141-6004
E-Mail: agmz(at)ko.jm.rlp.de
Website: agmz.justiz.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Da-tenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfas-sungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfah-rensgesetz (VwVfG), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) ein-schließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdiensteistungsgesetz – RDG), die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz, sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Emp-fängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
• Gerichte,
• Gerichtsvollzieher,
• Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen,
• Sachverständige und Dolmetscher,
• berufsständische Interessenvertretungen,
• Behörden, sowie
• unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verwaltungsverfahren, hierzu gehört auch die Tätigkeit des Landgerichts Mainz als Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Behörden,
• Staatsanwaltschaften,
• berufsständische Interessenvertretungen sowie
• Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwür-dige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
• die Rechte auf Information;
• das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
• Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personen-bezogenen Daten;
• Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
• Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
• Datenübertragbarkeit und
• Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten der Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.