Registergericht

Die Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Schifffahrts- und Partnerschaftsregister werden elektronisch und zentralisiert bei folgenden Gerichten geführt:

  • Landgerichtsbezirk Bad Kreuznach
    • Zuständiges Amtsgericht: Bad Kreuznach
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Simmern/Hunsrück und Idar-Oberstein
  • Landgerichtsbezirk Koblenz
    • Zuständiges Amtsgericht: Koblenz 
        für die Bezirke der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Mayen und Sinzig
    • und Amtsgericht Montabaur
      für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied
  • Landgerichtsbezirk Mainz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Alzey, Bingen am Rhein, Mainz und Worms
  • Landgerichtsbezirk Trier
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Wittlich
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bernkastel-Kues, Daun, Hermeskeil, Trier, Wittlich, Bitburg und Prüm
  • Landgerichtsbezirk Frankenthal (Pfalz)
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
      für die Bezirke der Amtsgerichte Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal(Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Bad Dürkheim und Speyer
  • Landgerichtsbezirk Kaiserslautern
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Kaiserslautern
      für die Bezirke der Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen
  • Landgerichtsbezirk Landau in der Pfalz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Landau in der Pfalz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Germersheim, Kandel und Landau in der Pfalz
  • Landgerichtsbezirk Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
      für die Bezirke der Amtsgerichte Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken

  • Oberlandgerichtsbezirk Koblenz
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Koblenz
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Linz am Rhein, Simmern/Hunsrück, Idar-Oberstein, Cochem, Daun, Koblenz, Lahnstein, Sankt Goar, Andernach, Trier, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bitburg, Sinzig, Betzdorf, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Neuwied, Bingen am Rhein, Worms, Alzey, Mayen, Bernkastel-Kues, Diez, Hermeskeil, Wittlich und Prüm
  • Oberlandgerichtsbezirk Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Zweibrücken
      für die Bezirke der Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Zweibrücken und Pirmasens

  • Oberlandgerichtsbezirk Koblenz und Zweibrücken
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht St. Goar
      für Binnenschiffs-, Seeschiffs- und Schiffsbauregister
    • Zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Mainz
      für Binnenschiffs- und Schiffsbauregister

Anmeldungen und Dokumente zum Schiffs-, Binnenschiffs- und Schiffsbauregister sind in Papierform einzureichen.

Jahresabschlussunterlagen

Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung der Jahres- und Konzernabschlüsse von Kapitalgesellschaften ist für die nach dem 31.12.2005 beginnenden Geschäftsjahre (also: Geschäftsjahre ab 2006) nicht mehr das Amtsgericht, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Über die Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger sind unter www.ebundesanzeiger.de Informationen abrufbar.

Registerausdrucke

Sie haben die Möglichkeit folgende Registerauszüge zu beantragen:

  • Aktueller Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält den aktuellen Stand der Eintragungen zum Zeitpunkt der Erteilung.
  • Chronologischer Ausdruck
    Dieser Ausdruck enthält die aktuellen und die bereits gelöschten Eintragungen seit der Umschreibung auf das elektronische Register.

Die Registerauszüge sind als amtliche Ausdrucke (beglaubigte Auszüge) für 20,00 € und als einfache Ausdrucke (unbeglaubigte Auszüge) für 10,00 € zu erhalten.

Ein nichtamtlicher Registerausdruck kann bei jedem rheinland-pfälzischen Amtsgericht ausgestellt werden. Wenden Sie sich an die dort jeweils zuständige Geschäftsstelle.

Ein amtlicher Registerausdruck kann nur durch das zuständige Registergericht erteilt werden und bedarf eines schriftlichen Antrages. Dieser kann unter Angabe der genauen Firmenbezeichnung oder/und der Handelsregisternummer (z.B. HRB 14711)auch elektronisch mittels E-Mail übermittelt werden.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag genau an, welche Art Registerauszug Sie benötigen!

Einsichtnahme

Bei jedem rheinland-pfälzischen Registergericht ist Einsichtnahme in die Register möglich. Die Einsicht wird Ihnen auf der Geschäftsstelle zu den dort jeweils üblichen Sprechzeiten gewährt.

Die Einsicht kann auch online vorgenommen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.handelsregister.de. Für regelmäßige Nutzer der Online-Einsicht in die Register und die zum Register eingereichten Unterlagen empfiehlt sich der Antrag auf Erteilung einer eigenen Internet-Kennung. Die gewünschten Auskünfte und Ausdrucke können so bequem und kostengünstiger zu Hause bzw. im Büro abgerufen und ausgedruckt werden. Nähere Informationen hierzu, sowie ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internet-Seite.

Weitergehende Informationen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Registersachen erhalten sie über den Link www.justiz.de.

Anmeldung

Seit dem 01.Januar 2007 dürfen in Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistersachen Anmeldungen und Dokumente grundsätzlich nur noch in elektronischer Form eingereicht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.

Seit Mai 2010 können in Vereinsregistersachen Anmeldungen und Dokumente neben der Papierform auch in elektronischer Form eingereicht werden.

Die Anmeldungen zum Vereinsregister sind von den Vorstandsmitgliedern oder den Liquidatoren in vertretungsberechtigter Zahl und in öffentlich beglaubigter Form vorzunehmen.

Anmeldungen und Dokumente zum Schiffs-, Binnenschiffs- und Schiffsbauregister sind in Papierform einzureichen.