Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Mainz ist im wesentlichen für folgende Aufgaben und Verfahren zuständig:
- erstinstanzliche Zivilsachen bei einem Streitwert bis zu 5.000,00 €
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis ohne Rücksicht auf den Streitwert
- Wohnungseigentumssachen
- Schifffahrts- und Rheinschifffahrtssachen (bezgl. Straf- und Zivilsachen)
- Erstinstanzliche Strafsachen, soweit keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe
- bis zu 4 Jahren zu erwarten ist
- Strafverfahren gegen Jugendliche
- Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen)
- Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen, Mainz und Worms
- Freiheitsentziehungssachen
- Familiensachen (Ehe-und Kindschaftssachen)
- Vormundschafts-, Betreuungs-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen
- Adoptionssachen
- Nachlaßsachen
- Verschollenheitssachen
- Personenstandssachen
- Führung des Handels-, Vereins-, Genossenschafts-, Schiffs- und Güterrechtsregisters
- für die Amtsgerichtsbezirke Alzey, Bingen, Mainz und Worms
- Grundbuch und Pachtkreditsachen
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Immobiliarvollstreckung)
- Zwangsvollstreckungssachen ( Mobiliarvollstreckung)
- Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen
- Führung des Schuldnerverzeichnises
- Pfändung beweglicher Gegenstände,
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensoffenbarung (Zuständigkeit: Gerichtsvollzieher)
Beim Amtsgericht Mainz sind auch eingerichtet:
Rechtsantrag- und Beratungshilfestellen, die bei Anträgen Formulierungshilfen leisten und für Bürger mit geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein zur Klärung schwieriger Rechtsfragen erteilen.
Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen zuständig.
Rechtsantrag- und Beratungshilfestellen, die bei Anträgen Formulierungshilfen leisten und für Bürger mit geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein zur Klärung schwieriger Rechtsfragen erteilen.
Für Mahnsachen ist zentral das Amtsgericht Mayen zuständig.