Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine
Grundsätzlich werden die Zwangsversteigerungstermine der Gerichte im Staatsanzeiger für das Land Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung und/oder im Internet. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.
Die hiesigen Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen in der Regel wie folgt:
Printmedien: Allgemeine Zeitung - Mainz
Internet: www.hanmark.de