Tipps und Hinweise
Ein Informationsblatt über Erleichterungen für Vereine in Zeiten der Corona-Pandemie finden Sie hier.
Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der Eintragung aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden.
Rechtsfragen, die Rund um den Verein auftreten können, sind oft vielfältig und zuweilen sehr kompliziert. In wichtigen Zweifelsfällen empfiehlt es deshalb rechtskundigen Rat, etwa bei einer Notarin oder einem Notar bzw. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt einzuholen. Auch Vereinen übergeordnete Verbände können im Einzelfall oft sachkundig helfen.
Der Verein ist ab dem Tag seiner Gründung ein „Steuersubjekt" und unterliegt den verschiedenen Besteuerungsarten.
Das Steuerrecht räumt den Vereinen allerdings unter Umständen steuerliche Vergünstigungen ein, wenn sie einen steuerbegünstigten Zweck verfolgen. Das gilt vor allem, wenn die Vereine ausschließlich unmittelbar und selbstlos
- in gemeinnütziger Weise die Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet fördern
- in mildtätiger Weise hilfsbedürftige Personen unterstützen
- mit kirchlicher Tätigkeit die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts fördern.
Voraussetzung ist eine Anerkennung als gemeinnütziger Verein durch die Steuerbehörden. Dabei achtet das Finanzamt zunächst darauf, ob der Wortlaut der Satzung die formellen Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung erfüllt. Wird eine Gemeinnützigkeit angestrebt, empfiehlt es sich schon den Entwurf der Satzung mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen, damit spätere, formell aufwändige Satzungsänderungen aus rein steuerlichen Gründen vermieden werden. Umfangreiche Hinweise enthält die als download im pdf-Format kostenlos erhältliche Informationsbroschüre „Gemeinnützige Vereine" des Ministeriums der Finanzen.
Die von dem Justizministerium herausgegebene und auch als download im pdf-Format kostenlos erhältliche Broschüre „Rund um den Verein“ enthält anschaulich alle wesentlichen Informationen zum „Verein“ und „Vereinsregister“. Weitere Informationen zum Vereinsregister und sonstigen öffentlichen Registern, insbesondere dem Handelsregister, sind im gemeinsamen Registerportal der Bundesländer abrufbar.