Einsicht in das Vereinsregister und Vereinsregisterakten / Erteilung von Registerausdrucken
Über das gemeinsame Registerportal der Bundesländer können Registerdaten bundesweit „rund um die Uhr" gesucht und abgerufen werden.
Das Registerportal hat unter anderem den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann und für die Nutzung eine Sammelrechnung erstellt wird. Allerdings ist eine Registrierung für diesen Dienst erforderlich.
Näheres über die Registrierung, die Gebühren und die Benutzung der Online-Registerauskunft ist im gemeinsamen Registerportal beschrieben.
Die Einsicht in das Vereinsregister und der zur Eintragung eingereichten Unterlagen ist auf der Geschäftsstelle jedes rheinland-pfälzischen Amtsgerichts möglich. Dort kann auf Antrag auch ein nichtamtlicher Registerausdruck kostenpflichtig erteilt werden. Ein amtlicher Registerausdruck darf nur durch das örtlich zuständige Amtsgericht als Registergericht erstellt werden.
Anträge auf kostenpflichtige Erteilung dieser Unterlagen richten Sie bitte - möglichst unter Angabe des Vereinsregister-Geschäftszeichens, z.B. "VR 4711" oder des Namens des Vereins sowie des Vereinssitzes - schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an das örtlich zuständige Amtsgericht (Registergericht)